Als Wahlärztin ist die direkte Verrechnung mit den allgemeinen Kassen nicht möglich. Nach Einreichung bei der jeweiligen Krankenkasse wird jedoch ein Teil der Behandlungskosten rückerstattet. Akupunktur und komplementäre Therapien werden von den Kassen nicht rückerstattet. Waren Sie während eines Abrechnungszeitraumes (Quartal) bereits bei einem Kassenarzt für Innere Medizin in Behandlung, wird von der Krankenkasse in aller Regel kein Kostenersatz zugesprochen. Darüber hinaus bieten Zusatzversicherungen eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme an.
In meiner Ordination biete ich Ihnen ein umfassendes Gespräch sowie allgemeine internistische Untersuchung, Diagnostik und Therapie:
Schmerztherapie Akupunktur (Ohrakupunktur und Körperakupunktur) Begleitende komplementäre Therapien Behandlung von Atemnot Behandlung von Übelkeit und Erbrechen Unterstützung bei Angst, Depression, Schlafstörung Das Errichten einer beachtlichen PatientInnenverfügung Beratung in Bezug auf das Errichten einer verbindlichen PatientInnenverfügung Beratung in Bezug auf das Errichten einer Vorsorgevollmacht Vorausschauende Krisen- und Notfallplanung Operationsfreigabe Vorsorgeuntersuchung